Implantate
Implantate werden in den Kieferknochen eingebracht, um fehlende Zahnwurzeln zu ersetzen. Diese dienen als Verankerung für Kronen, Brücken und Prothesen. Der Vorteil dieser Art des Zahnersatzes ist es, dass er unabhängig von Nachbarzähnen gestaltet werden kann welche somit geschont werden.
Sollte das Knochenangebot in der Höhe oder der Breite nicht ausreichend sein, um ein Implantat stabil zu verankern, so gibt es die Möglichkeit des Knochenaufbaus. Dabei können sowohl Fremdmaterialien, als auch Ihr eigener Knochen verwendet werden.
Wir führen Implantatversorgungen in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Hauszahnarzt durch, welcher nach Beendigung der chirurgischen Behandlungsphase dann den Zahnersatz anfertigt.
Falls Sie sich für Implantate interessieren sprechen Sie bitte Ihren Hauszahnarzt an, oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unserer Praxis. Falls Sie es wünschen koordinieren wir auch gerne die Behandlung für Sie.
Seit der Anerkennung der zahnärztlichen Implantologie durch die Dachgesellschaft aller zahnmedizinischen Gesellschaften in Deutschland, die DGZMK 1992 hat sich die zahnärztliche Implantologie zu einem verlässlichen und facettenreichen Teil der Zahnmedizin entwickelt.
Wir wissen heute, dass bei korrekter Indikationsstellung, sachgerechter Behandlung und entsprechender Nachsorge implantatgetragener Zahnersatz seinen Besitzer Jahrzehnte begleitet. Daneben ist im mund-, kiefer-, gesichtschirurgischen Bereich der Einsatz zur Verankerung von sogenannten Epithesen, also der künstliche Ersatz eines durch einen genetischen Defekt, einen Unfall oder durch einen Tumor verloren gegangene exponierte Gesichtsteile wie einem Auge, einer Nase oder eines Ohres relevant.
Im Mittelpunkt steht nicht nur, wie vor einigen Jahren noch üblich, die Wiederherstellung der Kaufunktion sondern die Erreichung eines ästhetisch perfekten und dauerhaften Ergebnisses, das heißt eines Zahnersatzes welcher vom Patienten und Betrachter als solcher nicht erkannt wird. Dies bedeutet zugleich, dass die Planung und Umsetzung dieser Therapie sorgfältig und interdisziplinär erfolgen sollte um den bestmöglichen Weg für den individuellen Fall zu finden.
Implantate ermöglichen oftmals die Einbringung eines festen Zahnersatzes, wenn es keine oder nur unzureichende Möglichkeiten einer Stabilisierung auf dem verbleibendem Restzahnbestand gibt. Brückenkonstruktionen können auch Zähne und Implantate gleichzeitig mit einbeziehen; dadurch wird das Spektrum prothetischer Lösungen maßgeblich vergrößert. Heute werden bevorzugt schraubenförmige Implantate mit unterschiedlichen Oberflächenbehandlungen verwendet. Nach einer 3-6 monatigen Einheilphase – in günstigen Knochensituationen auch deutlich kürzer oder sogar direkt nach der Implantation – können diese Implantate mit Kronen-/Brückenkonstruktionen aber auch mit Teleskopen oder Stegen zur Befestigung eines herausnehmbaren Zahnersatzes belastet werden.
Zur Einbringung solcher Implantate ist ein meist nur kleiner ambulanter Eingriff in Lokalanästhesie nötig, der von der Belastung einer Zahnextraktion vergleichbar ist. Bei ausreichendem Knochenangebot ist die Verankerung ohne vorbereitende Maßnahmen möglich.
Leider kommt es häufig zu klinischen Situationen welche es unmöglich machen die Implantate an den idealerweise vorgesehenen Positionen zu verankern. Dies ist bedingt durch sogenannte Atrophien der Hart- und Weichgewebe, also den Rückgang dieser Gewebe (z.B. durch längere Zahnlosigkeit). Biologisch gesehen bildet sich der zahntragende Anteil des Kieferkammes bei Zahnverlust zurück, da die Krafteinwirkung auf den Knochen durch die Zahnwurzel verloren geht und keine Kaukräfte über die Zähne auf den Kieferknochen mehr übertragen werden. Der Knochen beginnt in allen Dimensionen zu schwinden, das heißt die Höhe und Breite des Kieferkamms reduziert sich soweit, dass eine konventionelle prothetische Versorgung schwierig bis unmöglich wird. Wenn in solchen extremen anatomischen Situationen keine suffiziente Therapie des geschwächten Knochens stattfindet muss man von einer erhöhten Bruchgefahr des Unterkiefers ausgehen.
Bei allen Patienten, bei den im Vorfeld der Implantation ein Aufbau der Gewebe als notwendig erachtet wird, muss in solchen Fällen vorbereitend oder gleichzeitig – abhängig vom Ausmaß der Knochenresorption – zur Implantation ein Aufbau von Hart- und / oder Weichgewebe vorgenommen werden. Bei begrenzt benötigter Knochenmenge kann dieser aus dem regionären Bereich (zum Beispiel aus dem Unterkiefer: Kinn, Kieferwinkel) gewonnen werden.
Wenn mehr Volumen vonnöten ist kann auch zum Beispiel eine Entnahme von Beckenknochen das Mittel der Wahl sein. Auch hier ist es wichtig, dass der Behandlungsalgorithmus, also die Abfolge der Behandlungsschritte, vor Behandlungsbeginn mit allen Beteiligten abgesprochen worden ist. Im Durchschnitt kann nach einer Latenzzeit von ungefähr 100 Tagen nach dem Ersteingriff (Knochenaufbau) das Setzen der Implantate und nach circa 100 weiteren Tagen die funktionelle Belastung der Implantate erfolgen.
Damit wird verhindert das Teile des aufgebauten Areales, ähnlich wie es im Alveolarkamm nach dem Zahnverlust erfolgt, wieder verloren gehen. Man nutz also die inserierten Implantate aus um in den verpflanzten Knochen eine annähernd gleiche Lasteinleitung zu erreichen wie bei natürlichen Zähnen. Dadurch wird ein erneuter Knochenschwund des aufgebauten Areales weitgehend vermieden.
Die Beratung, Organisation und Betreuung von Implantat- und implantatinteressierten Patienten wird in unserer Praxis in der eigens installierten Implantatsprechstunde interdisziplinär unter Einbeziehung aller an der Behandlung betroffenen Fachdisziplinen durchgeführt. Nach einer klinischen Untersuchung erfolgt im Regelfall eine grob orientierende Röntgenuntersuchung, was im Allgemeinen für eine Beratung über die implantologischen Möglichkeiten im individuellen Einzelfall ausreicht. Hierzu können auch selbstverständlich bereits erstellte Unterlagen (z.B. Röntgenbilder) mitgebracht werden.
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Sollte das Knochenangebot in der Höhe oder der Breite nicht ausreichend sein, um ein Implantat stabil zu verankern, so gibt es die Möglichkeit des Knochenaufbaus. Dabei können sowohl Fremdmaterialien, als auch Ihr eigener Knochen verwendet werden.
Wir führen Implantatversorgungen in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Hauszahnarzt durch, welcher nach Beendigung der chirurgischen Behandlungsphase dann den Zahnersatz anfertigt.
Falls Sie sich für Implantate interessieren sprechen Sie bitte Ihren Hauszahnarzt an, oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unserer Praxis. Falls Sie es wünschen koordinieren wir auch gerne die Behandlung für Sie.
Seit der Anerkennung der zahnärztlichen Implantologie durch die Dachgesellschaft aller zahnmedizinischen Gesellschaften in Deutschland, die DGZMK 1992 hat sich die zahnärztliche Implantologie zu einem verlässlichen und facettenreichen Teil der Zahnmedizin entwickelt.
Wir wissen heute, dass bei korrekter Indikationsstellung, sachgerechter Behandlung und entsprechender Nachsorge implantatgetragener Zahnersatz seinen Besitzer Jahrzehnte begleitet. Daneben ist im mund-, kiefer-, gesichtschirurgischen Bereich der Einsatz zur Verankerung von sogenannten Epithesen, also der künstliche Ersatz eines durch einen genetischen Defekt, einen Unfall oder durch einen Tumor verloren gegangene exponierte Gesichtsteile wie einem Auge, einer Nase oder eines Ohres relevant.
Im Mittelpunkt steht nicht nur, wie vor einigen Jahren noch üblich, die Wiederherstellung der Kaufunktion sondern die Erreichung eines ästhetisch perfekten und dauerhaften Ergebnisses, das heißt eines Zahnersatzes welcher vom Patienten und Betrachter als solcher nicht erkannt wird. Dies bedeutet zugleich, dass die Planung und Umsetzung dieser Therapie sorgfältig und interdisziplinär erfolgen sollte um den bestmöglichen Weg für den individuellen Fall zu finden.
Implantate ermöglichen oftmals die Einbringung eines festen Zahnersatzes, wenn es keine oder nur unzureichende Möglichkeiten einer Stabilisierung auf dem verbleibendem Restzahnbestand gibt. Brückenkonstruktionen können auch Zähne und Implantate gleichzeitig mit einbeziehen; dadurch wird das Spektrum prothetischer Lösungen maßgeblich vergrößert. Heute werden bevorzugt schraubenförmige Implantate mit unterschiedlichen Oberflächenbehandlungen verwendet. Nach einer 3-6 monatigen Einheilphase – in günstigen Knochensituationen auch deutlich kürzer oder sogar direkt nach der Implantation – können diese Implantate mit Kronen-/Brückenkonstruktionen aber auch mit Teleskopen oder Stegen zur Befestigung eines herausnehmbaren Zahnersatzes belastet werden.
Zur Einbringung solcher Implantate ist ein meist nur kleiner ambulanter Eingriff in Lokalanästhesie nötig, der von der Belastung einer Zahnextraktion vergleichbar ist. Bei ausreichendem Knochenangebot ist die Verankerung ohne vorbereitende Maßnahmen möglich.
Leider kommt es häufig zu klinischen Situationen welche es unmöglich machen die Implantate an den idealerweise vorgesehenen Positionen zu verankern. Dies ist bedingt durch sogenannte Atrophien der Hart- und Weichgewebe, also den Rückgang dieser Gewebe (z.B. durch längere Zahnlosigkeit). Biologisch gesehen bildet sich der zahntragende Anteil des Kieferkammes bei Zahnverlust zurück, da die Krafteinwirkung auf den Knochen durch die Zahnwurzel verloren geht und keine Kaukräfte über die Zähne auf den Kieferknochen mehr übertragen werden. Der Knochen beginnt in allen Dimensionen zu schwinden, das heißt die Höhe und Breite des Kieferkamms reduziert sich soweit, dass eine konventionelle prothetische Versorgung schwierig bis unmöglich wird. Wenn in solchen extremen anatomischen Situationen keine suffiziente Therapie des geschwächten Knochens stattfindet muss man von einer erhöhten Bruchgefahr des Unterkiefers ausgehen.
Bei allen Patienten, bei den im Vorfeld der Implantation ein Aufbau der Gewebe als notwendig erachtet wird, muss in solchen Fällen vorbereitend oder gleichzeitig – abhängig vom Ausmaß der Knochenresorption – zur Implantation ein Aufbau von Hart- und / oder Weichgewebe vorgenommen werden. Bei begrenzt benötigter Knochenmenge kann dieser aus dem regionären Bereich (zum Beispiel aus dem Unterkiefer: Kinn, Kieferwinkel) gewonnen werden.
Wenn mehr Volumen vonnöten ist kann auch zum Beispiel eine Entnahme von Beckenknochen das Mittel der Wahl sein. Auch hier ist es wichtig, dass der Behandlungsalgorithmus, also die Abfolge der Behandlungsschritte, vor Behandlungsbeginn mit allen Beteiligten abgesprochen worden ist. Im Durchschnitt kann nach einer Latenzzeit von ungefähr 100 Tagen nach dem Ersteingriff (Knochenaufbau) das Setzen der Implantate und nach circa 100 weiteren Tagen die funktionelle Belastung der Implantate erfolgen.
Damit wird verhindert das Teile des aufgebauten Areales, ähnlich wie es im Alveolarkamm nach dem Zahnverlust erfolgt, wieder verloren gehen. Man nutz also die inserierten Implantate aus um in den verpflanzten Knochen eine annähernd gleiche Lasteinleitung zu erreichen wie bei natürlichen Zähnen. Dadurch wird ein erneuter Knochenschwund des aufgebauten Areales weitgehend vermieden.
Die Beratung, Organisation und Betreuung von Implantat- und implantatinteressierten Patienten wird in unserer Praxis in der eigens installierten Implantatsprechstunde interdisziplinär unter Einbeziehung aller an der Behandlung betroffenen Fachdisziplinen durchgeführt. Nach einer klinischen Untersuchung erfolgt im Regelfall eine grob orientierende Röntgenuntersuchung, was im Allgemeinen für eine Beratung über die implantologischen Möglichkeiten im individuellen Einzelfall ausreicht. Hierzu können auch selbstverständlich bereits erstellte Unterlagen (z.B. Röntgenbilder) mitgebracht werden.
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